Die Guardini Stiftung

Das Präsidium

Ausschnitt aus der aktuellen Satzung (§7)

(1) Das Präsidium besteht aus dem Geschäftsführenden Präsidium, den Vorsitzenden der Fachbeiräte kraft Amtes mit beratender Stimme und bis zu fünfzehn weiteren Mitgliedern.

(2) Das Präsidium wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Die Mitglieder des Präsidiums bleiben bis zur Wahl ihrer Nachfolger im Amt.

(3) Die Sitzungen des Präsidiums werden vom Präsidenten geleitet, bei seiner Verhinderung von einem Vizepräsidenten.

(4) Das Präsidium fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.

(5) Das Präsidium hat folgende Aufgaben:

a) die vom Kolleg vorgeschlagenen Arbeitsprogramme zu beschließen
b) der Mitgliederversammlung den Rechnungsabschluss zur Feststellung vorzulegen
c) die Wirtschaftspläne festzustellen
d) die Mitglieder der Fachbeiräte zu berufen und deren Vorsitzende zu bestellen
e) die Mitglieder des Kollegs zu berufen und dessen Vorsitzenden zu bestellen
f) über eine formelle Zusammenarbeit mit anderen Institutionen zu entscheiden

Das Geschäftsführende Präsidium

Ausschnitt aus der aktuellen Satzung (§8)

(1) Das Geschäftsführende Präsidium ist der Vorstand des Vereins im Sinne des BGB. Es besteht aus dem Präsidenten, drei Vizepräsidenten und dem Schatzmeister.

(2) Das Geschäftsführende Präsidium führt die Geschäfte des Vereins. Die laufenden Geschäfte werden in seinem Auftrag vom Geschäftsführer geführt.

(3) Die Sitzungen des Geschäftsführenden Präsidiums werden vom Präsidenten geleitet, bei seiner Verhinderung von einem Vizepräsidenten.

(4) Das Geschäftsführende Präsidium fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.

(5) Das Geschäftsführende Präsidium hat folgende Aufgaben:

a) über die Aufnahme neuer Mitglieder zu entscheiden,
b) über Finanzierungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu beschließen,
c) über die von den Fachbeiräten und vom Kolleg vorgelegten Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Arbeit des Kollegs zu beschließen.
6) Der Geschäftsführer ist für die laufenden Geschäfte des Vereins und des Kollegs verantwortlich. Ihm obliegt die Aufstellung des Wirtschaftsplanes und seine ordnungsgemäße Abwicklung. Die Aufgaben des Geschäftsführers können einem Vizepräsidenten übertragen werden (Geschäftsführender Vizepräsident).

(7) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Geschäftsführenden Präsidiums vertreten.

Aktuelle Besetzung

Geschäftsführendes Präsidium

Prof. Dr. Thomas Brose (Vizepräsident)
Marie-Luise Dött (Vizepräsidentin)
Dr. Ulrich Pohlmann (Schatzmeister)
Prof. Michael Rutz (Vizepräsident)

Präsidium

Prof. Dr. Michael Braun (kraft seines Amtes als Fachbeiratsvorsitzender)
PD Dr. Achim Budde
Prof. Dr. Ulrich Engel OP
Prof. Dr. Georg Essen
Frizzi Krella
Peter Paul Kubitz
Hannes Langbein
Dr. Hans-Dieter Lucas
Prof. Dr. Jürgen Manemann
Dr. Cathrin Nielsen
Prof. Ludwig von Pufendorf (Ehrenmitglied)
Dr. Hermann Josef Schuster (Ehrenmitglied)
Dr. Charlotte Seither
Prof. Dr. Holger Zaborowski